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Vereinsgründung

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  • Beitrags-Kategorie:Allgemein
  • Beitrag zuletzt geändert am:08/12/2018

Sie interessieren sich für die Gründung eines Tischtennisvereins?

Satzung (Stand: 16.07.2017)

§ 3 Erwerb der Mitgliedschaft; Pflichten der Mitglieder
(1) Mitglieder können alle Vereine werden, die den Tischtennissport im Verbandsgebiet
betreiben und einem Landessportbund angehören.
(2) Die Mitgliedschaft ist durch schriftliche Erklärung des Vereins bei der Geschäftsstelle des
TTVWH unter Vorlage eines aktuellen Auszuges aus dem Vereinsregister zu beantragen.
Über den Aufnahmeantrag entscheidet der Verbandsvorstand.
(3) Die Pflichten der Mitglieder
Die Mitgliedsvereine und die Mitglieder verpflichten sich die Interessen des TTVWH zu wahren.
Die Satzung und das Vorschriftenwerk des TTVWH sind anzuerkennen.
Es sind Beitragszahlungen gem. der Beitrags- und Gebührenordnung zu leisten.
Der Verein ist verpflichtet, eine offizielle Emailadresse, an welche der TTVWH auch offizielle
Schreiben versenden kann, in der Geschäftsstelle zu melden bzw. über den
vereinsspezifischen Zugang direkt online an den TTVWH einzugeben.
(4) Haftungsausschluss
Der TTVWH haftet gegenüber Mitgliedern und Verbandsangehörigen des TTVWH nicht für die
bei der Ausübung des Sports, bei sportlichen Veranstaltungen oder bei einer sonstigen für
den Verein oder Verband erfolgten Tätigkeit eintretende Unfälle, Diebstähle oder sonstigen
Schäden.

 

Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte der Verbandshomepage.