Mit dem Vereinsrundschreiben vom 08.09.2021 – Vereinsrundschreiben Nr. 09-2021 – hat der TTBW Informationen zum bevorstehenden Spielbetrieb versandt. Bitte lest euch diese Infos genau durch.
Wichtige Punkte sind unter anderem:
Jede/r Spieler*in nimmt eigenverantwortlich am Spielbetrieb teil.
Nur symptomfreie Personen dürfen am Spielbetrieb teilnehmen bzw. die Austragungsstätte betreten.
Bei nicht-immunisierten Personen gilt die Vorlagepflicht eines negativen Testergebnisses
a) PCR-Test: Gültigkeit max. 48 h
b) Schnelltest: Gültigkeit max. 24 h
Der Heimverein ist nicht verpflichtet, die laut Landesverordnung außerdem zugelassenen „Laien-Tests“ durchzuführen.
Die Kontrolle der Nachweise obliegt ausschließlich dem gastgebenden Verein,
der bei Nichtvorlage der Nachweise von seinem Hausrecht Gebrauch machen kann.
Die staatliche Vorgabe der 3G-Regel kann durch den Heimverein nicht durch eine 2G-Regel ersetzt werden.
Falls jemand die Email nicht erhalten hat, bitte bei der Geschäftsstelle melden.