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Informationen zum Spielbetrieb

Mit dem Vereinsrundschreiben vom 08.09.2021 – Vereinsrundschreiben Nr. 09-2021 – hat der TTBW Informationen zum bevorstehenden Spielbetrieb versandt. Bitte lest euch diese Infos genau durch.

Wichtige Punkte sind unter anderem:

Jede/r Spieler*in nimmt eigenverantwortlich am Spielbetrieb teil.

Nur symptomfreie Personen dürfen am Spielbetrieb teilnehmen bzw. die Austragungsstätte betreten.

Bei nicht-immunisierten Personen gilt die Vorlagepflicht eines negativen Testergebnisses
a) PCR-Test: Gültigkeit max. 48 h
b) Schnelltest: Gültigkeit max. 24 h

Der Heimverein ist nicht verpflichtet, die laut Landesverordnung außerdem zugelassenen „Laien-Tests“ durchzuführen.

Die Kontrolle der Nachweise obliegt ausschließlich dem gastgebenden Verein,
der bei Nichtvorlage der Nachweise von seinem Hausrecht Gebrauch machen kann.

Die staatliche Vorgabe der 3G-Regel kann durch den Heimverein nicht durch eine 2G-Regel ersetzt werden.

Falls jemand die Email nicht erhalten hat, bitte bei der Geschäftsstelle melden.