Informationen zum Spielbetrieb
Mit dem Vereinsrundschreiben vom 08.09.2021 - Vereinsrundschreiben Nr. 09-2021 - hat der TTBW Informationen zum bevorstehenden Spielbetrieb versandt. Bitte lest euch diese Infos genau durch. Wichtige Punkte sind unter anderem: Jede/r Spieler*in nimmt eigenverantwortlich am Spielbetrieb teil. Nur symptomfreie Personen dürfen am Spielbetrieb teilnehmen bzw. die Austragungsstätte betreten. Bei nicht-immunisierten Personen gilt die Vorlagepflicht eines negativen Testergebnisses a) PCR-Test: Gültigkeit max. 48 hb) Schnelltest: Gültigkeit max. 24 hDer Heimverein ist nicht verpflichtet, die laut Landesverordnung außerdem zugelassenen „Laien-Tests“ durchzuführen.Die Kontrolle der Nachweise obliegt ausschließlich dem gastgebenden Verein, der bei Nichtvorlage der Nachweise von seinem Hausrecht Gebrauch machen kann. Die staatliche Vorgabe der 3G-Regel kann durch den Heimverein nicht durch eine 2G-Regel ersetzt werden. Durchfuehrungsbestimmungen-Mannschaftssport-TTBW-8.09.21 - ausführliche InfosHerunterladen Falls jemand die Email nicht erhalten hat, bitte bei der Geschäftsstelle melden.